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DGUV (BGR 191) -Eigene Einlagen-

Eigene Einlagen in Sicherheitsschuhen: DGUV Regel 112-191

Geeignete Arbeitsschuhe nach DGUV für eigene Einlagen müssen die Anforderungen der DGUV Regel 112-191 erfüllen.
Diese Regel besagt, dass der Schuh auch mit individuellen Einlagen seine Schutzfunktion beibehalten muss.
Daher sollten die Schuhe eine herausnehmbare Innensohle haben und ausreichend Platz für orthopädische Einlagen bieten.
Zudem müssen sie vom Hersteller oder durch eine spezielle Prüfung für die Verwendung mit Einlagen zugelassen sein, um die Sicherheit und Ergonomie zu gewährleisten.

Wichtig: die Einlagen für die hier gelisteteten Schuhe müssen individuell für das entsprechende Modell gefertigt werden.
Das ist ganz unkompliziert. Dafür muss lediglich die mitgelieferte Fertigungsanweisung für die Einlagenversorgung berücksichtigt werden.
Damit erfüllen die Sicherheitsschuhe die gültige Baumusterprüfung nach EN ISO 20345 und die Regelungen der BGR 191,  DGUV Regel 112-191

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