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DGUV Regel 112-191 ----

Eigene Einlagen in Sicherheitsschuhen: DGUV Regel 112-191

Geeignete Arbeitsschuhe nach DGUV für eigene Einlagen müssen die Anforderungen der DGUV Regel 112-191 erfüllen.
Diese Regel besagt, dass der Schuh auch mit individuellen Einlagen seine Schutzfunktion beibehalten muss.
Daher sollten die Schuhe eine herausnehmbare Innensohle haben und ausreichend Platz für orthopädische Einlagen bieten.
Zudem müssen sie vom Hersteller oder durch eine spezielle Prüfung für die Verwendung mit Einlagen zugelassen sein, um die Sicherheit und Ergonomie zu gewährleisten.

Wir bieten Ihnen für alle Arbeitsbereiche die passenden zertifizierten Schuhe an.

geeignet für orthopädische Einlagen unsere Kennzeichnung der geeigneten Schuhe

  Die Vorgehensweise ist einfach
- Kauf der Sicherheitsschuhe mit entsprechender Kennzeichnung
- Gang zum Orthopädieschuhmacher mit dem vom Orthopäden 
  ausgestelltem Rezept.
- Der Orthopädieschuhmacher kontaktiert den jeweiligen Hersteller der Einlagen
  Dieser stellt die Einlagen nach dem Abdruck Ihres Orthopädieschuhmachers her.
  Die Anschrift liegt den gelieferten Schuhen bei

* Alle Preise inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
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